Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz – Rechtssichere Grundlage

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz – Rechtssichere Grundlage für sichere Arbeitsplätze

Gefährdungsbeurteilungen gehören zu den wichtigsten Instrumenten im modernen Arbeitsschutz. Sie bilden die Grundlage für sichere Arbeitsplätze, helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden und sind für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, was eine Gefährdungsbeurteilung ist, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, wie sie durchgeführt wird und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden können.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Sie umfasst alle Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe innerhalb eines Unternehmens.

Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu:

  • Arbeitsunfälle zu vermeiden
  • Berufskrankheiten vorzubeugen
  • Gesundheitsgefahren zu minimieren
  • Rechtliche Anforderungen zu erfüllen
  • Sicherheitsstandards im Unternehmen zu verbessern
  • Ausfallzeiten und Kosten zu reduzieren

Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich insbesondere aus:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gemäß § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und bewerten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Regelt die sichere Bereitstellung und Verwendung von:

  • Maschinen
  • Werkzeugen
  • Anlagen
  • Arbeitsmitteln

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Verpflichtet Unternehmen zur Beurteilung von Gefährdungen durch:

  • Chemikalien
  • Gefahrstoffe
  • Reinigungsmittel
  • Desinfektionsmittel
  • biologische Arbeitsstoffe

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Bezieht sich auf:

  • Arbeitsräume
  • Verkehrswege
  • Fluchtwege
  • Beleuchtung
  • Raumklima

DGUV Vorschriften

Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisieren viele Anforderungen für verschiedene Branchen.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Dies betrifft:

  • Industrieunternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • Pflegeeinrichtungen
  • Arztpraxen
  • Rettungsdienste
  • Feuerwehren
  • Behörden
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Logistikunternehmen
  • Bauunternehmen

Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle.

Auch Kleinbetriebe mit nur einem Beschäftigten müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Arten von Gefährdungen

Mechanische Gefährdungen

Beispiele:

  • Quetschen
  • Schneiden
  • Stoßen
  • Abstürzen
  • Stolpern und Rutschen

Typische Schutzmaßnahmen:

Physikalische Gefährdungen

Hierzu gehören:

  • Lärm
  • Vibrationen
  • Strahlung
  • Hitze
  • Kälte
  • Druck

Relevante PSA:

  • Gehörschutz
  • Schutzkleidung
  • Hitzeschutzbekleidung
  • Kälteschutzbekleidung

Chemische Gefährdungen

Durch den Umgang mit:

  • Gefahrstoffen
  • Reinigungsmitteln
  • Lösungsmitteln
  • Säuren und Laugen
  • Desinfektionsmitteln

Erforderlich sind häufig:

Biologische Gefährdungen

Relevant in:

  • Krankenhäusern
  • Arztpraxen
  • Rettungsdiensten
  • Laboren
  • Pflegeeinrichtungen

Gefahren entstehen durch:

  • Viren
  • Bakterien
  • Pilze
  • biologische Arbeitsstoffe

Ergonomische Gefährdungen

Beispiele:

  • Heben und Tragen schwerer Lasten
  • Fehlhaltungen
  • Bildschirmarbeit
  • einseitige Belastungen

Psychische Belastungen

Seit mehreren Jahren müssen auch psychische Belastungen bewertet werden.

Dazu gehören:

  • Arbeitsverdichtung
  • Schichtarbeit
  • Stress
  • Konflikte
  • mangelnde Handlungsspielräume

Die 7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung

1. Arbeitsbereiche festlegen

Zunächst werden Tätigkeiten und Arbeitsplätze definiert.

Beispiele:

  • Lager
  • Werkstatt
  • Büro
  • Produktion
  • Rettungsfahrzeug
  • Baustelle

2. Gefährdungen ermitteln

Alle potenziellen Gefahrenquellen werden erfasst.

Hilfsmittel:

  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Unfallanalysen
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsdatenblätter

3. Risiken bewerten

Bewertung nach:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Schadensausmaß
  • Häufigkeit der Exposition

4. Schutzmaßnahmen festlegen

Grundlage bildet das STOP-Prinzip:

S – Substitution

Gefahr ersetzen.

Beispiel:

Gefährlichen Stoff durch ungefährlicheren Stoff ersetzen.

T – Technische Maßnahmen

Beispiel:

  • Absaugungen
  • Schutzgitter
  • Einhausungen

O – Organisatorische Maßnahmen

Beispiel:

  • Arbeitsanweisungen
  • Zugangsregelungen
  • Unterweisungen

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Beispiel:

5. Maßnahmen umsetzen

Die festgelegten Maßnahmen werden eingeführt.

6. Wirksamkeit kontrollieren

Prüfung, ob die Schutzmaßnahmen tatsächlich wirken.

7. Dokumentation

Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Wichtige Inhalte:

  • Gefährdungen
  • Bewertung
  • Maßnahmen
  • Verantwortlichkeiten
  • Prüftermine

Normen und technische Regeln

Für viele Gefährdungen existieren technische Regelwerke.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Beispiele:

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Wichtige Regelwerke:

  • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
  • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen
  • TRGS 555 Betriebsanweisungen

PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Regelt Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung.

DIN EN ISO 45001

Internationaler Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme.

DIN EN ISO 7010

Norm für Sicherheitskennzeichen und Rettungszeichen.

Dokumentationspflichten

Eine Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden, wenn:

  • Beschäftigte vorhanden sind
  • Gefahrstoffe eingesetzt werden
  • besondere Gefährdungen bestehen

Die Dokumentation sollte regelmäßig aktualisiert werden:

  • nach Unfällen
  • bei neuen Maschinen
  • bei neuen Arbeitsverfahren
  • bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben

Typische Fehler bei Gefährdungsbeurteilungen

Viele Unternehmen machen folgende Fehler:

❌ Nur einmalige Erstellung

❌ Keine Aktualisierung

❌ Psychische Belastungen werden nicht bewertet

❌ Maßnahmen werden nicht umgesetzt

❌ Fehlende Dokumentation

❌ Keine Wirksamkeitskontrolle

❌ Fehlende Mitarbeiterbeteiligung

Persönliche Schutzausrüstung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Die Auswahl geeigneter PSA erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

Dazu gehören:

Gefährdungsbeurteilungen in verschiedenen Branchen

Industrie

  • Maschinen
  • Gefahrstoffe
  • Lärm
  • Verkehrswege

Handwerk

  • Absturzgefahren
  • Werkzeuge
  • Staubbelastung

Gesundheitswesen

  • Infektionsschutz
  • Desinfektion
  • Biostoffe

Feuerwehr und Rettungsdienst

  • Atemschutz
  • Kontaminationsrisiken
  • Verkehrsgefahren
  • Brandrauch

Büroarbeitsplätze

  • Ergonomie
  • Bildschirmarbeit
  • psychische Belastungen

Arbeitsschutzprodukte und Dienstleistungen von medasi.shop

Die Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen setzt hochwertige und normgerechte Produkte voraus.

Über medasi.shop erhalten Unternehmen, Behörden, Feuerwehren, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen und Handwerksbetriebe Zugang zu einem umfangreichen Sortiment mit über 80.000 Artikeln.

Das Lieferportfolio umfasst unter anderem:

Zusätzlich unterstützt Medasi Unternehmen bei:

  • Beschaffung von Arbeitsschutzprodukten
  • Ausstattung von Betrieben und Baustellen
  • Feuerwehr- und Rettungsdienstausrüstung
  • Hygienekonzepten
  • Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Sicherheits- und Brandschutzlösungen

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dabei, Risiken systematisch zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen profitieren nicht nur von einer höheren Rechtssicherheit, sondern auch von weniger Unfällen, geringeren Ausfallzeiten und einer nachhaltig verbesserten Sicherheitskultur.

Wer Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig überprüft und die daraus abgeleiteten Maßnahmen konsequent umsetzt, schafft die Grundlage für sichere, gesunde und leistungsfähige Arbeitsplätze. Gleichzeitig sorgt die Verwendung normgerechter Arbeitsschutzprodukte und professioneller Sicherheitslösungen für eine wirksame Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen. Für die passende Ausstattung bietet medasi.shop ein umfassendes Sortiment für Arbeitsschutz, Brandschutz, Hygiene, Erste Hilfe und Betriebssicherheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für Beschäftigte zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. In der Praxis erfolgt die Erstellung häufig gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa), Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten und den betroffenen Mitarbeitenden. Externe Arbeitsschutzberater können ebenfalls unterstützend tätig werden.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Eine Aktualisierung ist insbesondere erforderlich:

  • nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen
  • bei Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsmittel
  • bei Änderungen von Arbeitsverfahren
  • bei neuen Gefahrstoffen
  • bei organisatorischen Veränderungen
  • bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften

Welche Strafen drohen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?

Eine fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Je nach Verstoß können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt werden. Kommt es aufgrund mangelnder Arbeitsschutzmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall, können zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

Was gehört in eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung enthält:

  • Beschreibung des Arbeitsbereichs
  • Ermittlung möglicher Gefährdungen
  • Risikobewertung
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Verantwortlichkeiten
  • Umsetzungsfristen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Dokumentation der Ergebnisse

Welche Gefährdungen müssen berücksichtigt werden?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem folgende Gefährdungsarten zu bewerten:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Chemische Gefährdungen
  • Biologische Gefährdungen
  • Physikalische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Ergonomische Belastungen
  • Psychische Belastungen

Müssen psychische Belastungen beurteilt werden?

Ja. Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes müssen auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte am Arbeitsplatz oder mangelnde Handlungsspielräume.

Benötigen Kleinbetriebe ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für Unternehmen jeder Größe. Auch kleine Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Pflegedienste oder Einzelunternehmen mit Beschäftigten müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Welche Rolle spielt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)?

Persönliche Schutzausrüstung ist häufig Bestandteil der festgelegten Schutzmaßnahmen. Sie kommt zum Einsatz, wenn Gefährdungen nicht vollständig durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können. Beispiele sind:

  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzhelme
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrillen
  • Atemschutzmasken
  • Gehörschutz

Die Auswahl der PSA erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung geltender Normen.

Gibt es Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Für viele Branchen stehen Muster und Vorlagen von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Fachverbänden zur Verfügung. Allerdings sollte jede Gefährdungsbeurteilung individuell auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen des jeweiligen Unternehmens abgestimmt werden.

Welche Normen und Vorschriften sind besonders wichtig?

Je nach Tätigkeitsbereich können unter anderem folgende Regelwerke relevant sein:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV Vorschriften und Regeln
  • DIN EN ISO 45001
  • DIN EN ISO 12100
  • DIN EN ISO 20345
  • DIN EN 397
  • DIN EN ISO 20471

Wo erhalten Unternehmen geeignete Arbeitsschutzprodukte für die Umsetzung ihrer Gefährdungsbeurteilung?

Für die Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen bietet medasi.shop ein umfangreiches Sortiment mit über 80.000 Artikeln aus den Bereichen Arbeitsschutz, PSA, Brandschutz, Feuerwehrbedarf, Rettungsdienstbedarf, Erste Hilfe, Hygiene, Desinfektion und Betriebsausstattung. Unternehmen, Behörden, Feuerwehren, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen finden dort normgerechte Produkte für die praktische Umsetzung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen.

 

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